Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MB Automobile in Weiterstadt
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma MB Automobile (Inhaber: Herr M. Baban, nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“ oder „Verkäufer“), sowohl für den Verkauf als auch für den Ankauf von Fahrzeugen (Neuwagen, Gebrauchtwagen und Unfallfahrzeuge).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsverhältnis beim Fahrzeugverkauf (Kauf durch den Kunden)
(1) Die Präsentation von Fahrzeugen auf unseren Webseiten, Online-Plattformen (z. B. mobile.de, eBay Kleinanzeigen) oder im Verkaufsraum stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar.
(2) Ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug kommt erst dann zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden schriftlich bestätigt, ein Kaufvertragsformular von beiden Parteien unterzeichnet wird oder das Fahrzeug mitsamt den Fahrzeugpapieren an den Käufer übergeben wird.
(3) Der Kunde kann beim Kauf eines Fahrzeugs sein aktuelles Altfahrzeug in Zahlung geben, sofern eine gesonderte Vereinbarung hierüber getroffen wird.
§ 3 Fahrzeugankauf und Online-Bewertung (Verkauf an den Anbieter)
(1) Der Anbieter kauft Fahrzeuge aller Art (Gebrauchtwagen, Neuwagen sowie ausdrücklich auch Unfallfahrzeuge oder Fahrzeuge mit technischen Mängeln) an.
(2) Online-Preisrechner: Die Nutzung des auf der Webseite bereitgestellten Online-Preisrechners dient lediglich einer unverbindlichen, ersten Orientierung und Wertermittlung basierend auf den Angaben des Kunden. Sie stellt kein verbindliches Kaufangebot des Anbieters dar. Die Verarbeitung der hierbei eingegebenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
(3) Vor-Ort-Bewertung: Ein verbindliches Ankaufangebot durch den Anbieter erfolgt erst nach einer physischen Besichtigung und technischen Überprüfung des Fahrzeugs vor Ort an unserem Standort in Weiterstadt. Für die Vor-Ort-Bewertung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
(4) Ein rechtlich bindender Ankaufvertrag kommt erst durch die beidseitige Unterschrift eines schriftlichen Ankaufvertrags zustande. Der Verkäufer garantiert dabei die Richtigkeit aller gemachten Angaben (insb. bezüglich Unfallschäden, Kilometerstand und Vorbesitzern).
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Inzahlungnahme
(1) Alle Preise für den Verkauf von Fahrzeugen verstehen sich als Endpreise in Euro. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen kann bei Gebrauchtwagen die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG zur Anwendung kommen.
(2) Der Kaufpreis ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bei Übergabe des Fahrzeugs und der Dokumente vollständig und ohne Abzug in bar oder per vorheriger Banküberweisung zu zahlen.
(3) Bei einer vereinbarten Inzahlungnahme wird der ermittelte Wert des Altfahrzeugs mit dem Kaufpreis des neu erworbenen Fahrzeugs verrechnet.
§ 5 Lieferung, Abholung und Zulassungsservice
(1) Gekaufte Fahrzeuge sind vom Käufer am Standort des Anbieters innerhalb der vereinbarten Frist abzuholen.
(2) Auf Wunsch und nach gesonderter Vereinbarung übernimmt der Anbieter die Lieferung des erworbenen Fahrzeugs bis vor die Haustür des Käufers sowie den behördlichen An- und Abmeldungsservice. Hierfür können zusätzliche Kosten anfallen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Das verkaufte Fahrzeug mitsamt sämtlichen Dokumenten und Zubehör bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag im Eigentum des Anbieters.
§ 7 Gewährleistung und Garantien
(1) For Verbraucher gelten beim Kauf von Gebrauchtwagen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer verkürzten Verjährungsfrist von einem Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs, sofern dies vorab vertraglich wirksam vereinbart wurde. Bei Neuwagen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
(2) Gegenüber Unternehmern (B2B-Geschäfte) wird die Gewährleistung beim Verkauf von Gebrauchtwagen und Unfallfahrzeugen vollständig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt arglistiges Verschweigen eines Mangels vor.
(3) Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie besteht nur dann, wenn diese im Kaufvertrag explizit aufgeführt und schriftlich vereinbart wurde.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Darmstadt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
